Kosten
Grundsätzlich betreibe ich eine Selbstzahlerpraxis. Einige private Kassen und Zusatzversicherungen decken Heilpraktikerleistungen jedoch ab. Informieren Sie sich hierfür bitte über die genauen Bedingungen im Voraus bei Ihrer Versicherung.
- Das Erstgespräch von etwa 45 Minuten, in dem wir uns unverbindlich kennenlernen und anschließend entscheiden, ob eine gemeinsame Arbeit in Frage kommt, kostet Sie 50 Euro.
- Eine Therapiesitzung dauert flexibel zwischen 50 und 70 Minuten und wird grundsätzlich mit 90 Euro berechnet.
- Eine Doppelsitzung, die für bestimmte Techniken oder Sitzungen mit mehreren Teilnehmern (Z.B. Kind und Eltern) erforderlich sein kann, dauert 90 Minuten und ist mit 115 Euro veranschlagt.
Sozialtarif: Bitte nehmen Sie auch dann Kontakt zu mir auf, wenn Sie oder ihr Kind Hilfe benötigen, es Ihnen aber nicht möglich ist, das Honorar in dieser Höhe zu bezahlen. Ein gewisses Kontingent meiner Stunden kann ich zum ermäßigten Sozialtarif anbieten.
Dabei hat es für Sie eine ganze Reihe von Vorteilen, Ihre Psychotherapie selbst zu finanzieren:
- Lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz und auf die Bewilligung der Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse fallen weg. Ganz ausdrücklich bin ich auch dann für Sie da, wenn Sie oder ihr Kind sich aktuell in diesem Wartezeitraum auf einen Platz beim Kassentherapeuten befinden, der sich momentan über viele Monate erstrecken kann; Zeit, die bei entsprechender seelischer Belastung unerträglich lang erscheinen kann.
- Freie Methodenwahl: Als Heilpraktikerin für Psychotherapie stehen mir deutlich mehr Methoden für eine psychotherapeutische Behandlung offen als nur die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlten Verfahren. Bei der Auswahl meiner Methoden achte ich selbstverständlich dennoch darauf, dass die entsprechenden Techniken gemäß aktueller Studienlage sicher und erfolgversprechend sind.
- Die Dauer der jeweiligen Sitzung ist nicht starr auf die häufig eher knappen 50 Minuten begrenzt, sondern kann jederzeit flexibel und unbürokratisch angepasst werden.
- Wenn die Therapie selbst bezahlt wird, erfährt Ihre Krankenkasse nichts davon. Es erfolgt also auch keine Diagnosehinterlegung. Dies wiederum kann Vorteile beim Abschluss von anderen Versicherungen oder beispielsweise auch im Verbeamtungsprozess haben.
- Die Kosten für selbstbezahlte Behandlungen sind als außergewöhnliche Belastungen auch steuerlich absetzbar.